Der designierte FDP-General- sekretär, FDP-Bundes-schatzmeister und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestags- fraktion, PATRICK DÖRING, erklärt zur Entscheidung von Bund und Ländern, homosexuellen Paaren vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren bei der Inanspruchnahme des steuerlichen Ehegattensplittings:
„Es ist eine kluge und praktikable Entscheidung der Steuerverwaltungen, Anträgen gleichgeschlechtlicher Paare auf Ehegattensplitting stattzugeben, wenn dies auch bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur vorläufig geschehen kann.
Die FDP hat für Lebenspartnerschaften Homosexueller stets eine Gleichbehandlung mit Ehepaaren in steuerlicher Hinsicht gefordert, weil beide Verantwortungsgemeinschaften auch eine vergleichbare Wertschätzung der Gesellschaft verdienen. Zudem wurde damit eine unübersehbare Rechtsunsicherheit überbrückt, die durch unterschiedliche Gerichtsentscheide in dieser Frage entstanden war. Es bleibt unser Ziel, das Zusammenleben in Deutschland Schritt für Schritt von nicht mehr zeitgemäßen Regularien zu befreien, die Gesellschaft liberal zu gestalten.“