Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat gefordert, Homosexuelle als Adoptiveltern zuzulassen. In einem Gastbeitrag für die Deutsche Richterzeitung sagt sie: „Die sexuelle Identität eines Menschen ist kein Hinderungsgrund für eine Adoption“.
Das geltende Recht jedenfalls führe zu inkonsequenten Ergebnissen, weil ein Lebenspartner zwar ein leibliches Kind seines Lebenspartners adoptieren könne, nicht aber ein von diesem adoptiertes. Den Schritt zu einer gemeinschaftlichen Adoption, zu dem sich die Regierung 2005 nicht durchgerungen habe, sei überfällig – „auch im Interesse der Betroffenen“.