Homophobes Gesetzesvorhaben in St. Petersburg schürt Klima der Feindseligkeit und Gewalt

Die FDP-Bundestags- fraktion ist empört darüber, dass das St. Petersburger Parlament nun in dritter Lesung über den homophoben Gesetzentwurf berät. Sollte der Gesetzentwurf die dritte Lesung passieren, fehlt nur noch die Unterzeichnung des Gouverneurs bevor es als geltendes Gesetz, verankert in der Rechtsordnung Russlands in Kraft tritt.

Das Gesetz würde ein Klima der Feindseligkeit und Gewalt gegenüber homosexuellen Menschen schüren. Das vorgeschlagene Gesetz steht im klaren Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, zu deren Einhaltung sich Russland verpflichtet hat. Es steht im ebenso klaren Widerspruch zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Russland ebenso gezeichnet hat. Es verletzt die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsfreiheit und auf Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, in seiner Würde geschützt zu werden. Die Parlamentarier schüren durch das Gesetzesvorhaben Homophobie und Vorurteile.

Derartige Gesetzentwürfe führen dazu, dass die menschenrechtspolitische Glaubwürdigkeit der Russischen Föderation weiteren Schaden nimmt. Zudem lassen sie damit Präsident Medwedews Ankündigung, den Rechtsnihilismus in Russland zu bekämpfen, wie blanken Hohn erscheinen.

Als Mitglied des Europarates hat sich Russland zum Schutz von Minderheiten, einschließlich Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen, verpflichtet. Russland muss sich an diesen freiwillig eingegangenen Verpflichtungen aus der EMRK messen lassen und sich daran halten. Wie in den gleichartigen Fällen in Uganda und Malawi sieht sich Russland dem Druck der internationalen Gemeinschaft gegenüber. Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiterer, schwerer Rückschritt für die Rechtsstaatlichkeit in Russland.

Die FDP-Bundestagsfraktion ruft die Stadtduma von St. Petersburg auf, das völkerrechtswidrige Vorhaben fallen zu lassen.