Zur anhaltenden Diskussion um die Beschlüsse des Haushalts-ausschusses zur Antidiskri-minierungsstelle des Bundes erklärt der FDP-Bundestags- abgeordnete MICHAEL KAUCH:
2011 verfügte die Antidiskriminierungsstelle (ADS) über 2,643 Millionen Euro. 2012 werden es nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses 2,533 Millionen Euro sein, also lediglich 110.000 Euro weniger als im Vorjahr – das sind 4 Prozent. Das ist in diesen Zeiten weder ungewöhnlich noch unzumutbar. Ein Skandal ist es schon gar nicht.
In dieser Zahl ist sogar ein wesentlicher Umstand noch gar nicht eingerechnet: Die ADS darf Gelder, die sie 2011 nicht verbraucht hat, in das Jahr 2012 übertragen. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses können anhand der bisherigen Ausgaben im Jahr 2011 absehen, dass die Haushaltsansätze in vielen Bereichen deutlich höher lagen als der tatsächliche Bedarf. Daher wird die ADS im Jahr 2012 über beträchtliche Restmittel verfügen. Diese Restmittel hinzugerechnet, wird die Behörde 2012 über mehr Geld verfügen können als 2011.
Wenn der Lesben- und Schwulenverband Deutschland kritisiert, dass Haushaltstitel nicht mehr untereinander verrechenbar sind, dann unterstützt er die Beamtenherrschaft. Es ist eine langjährige Forderung vieler Parlamentarier, dass die Behörden nicht länger durch Hin- und Herschieben von Geld die politischen Prioritäten des Haushaltsgesetzgebers ad absurdum führen können. Konkret: wenn das gewählte Parlament z.B. Mittel für Broschüren genehmigt, sollen die Beamten nicht entscheiden können, das Geld lieber in Sachverständigen-Gutachten zu stecken. Die Einschränkung von Übertragungsmöglichkeiten erfolgt deshalb nicht nur bei der ADS, sondern in vielen Bereichen des Haushalts. Dies ist ein Gewinn für eine demokratische Haushaltspolitik.