Opferentschädigung glaubwürdig gestalten

Unser Beschluss im Medienecho. Die Entschädigung der nach §175 Verurteilten ist nicht glaubwürdig. Queer.de zur Bundesmitgliederversammlung von LiSL

Rehabilitierung der nach § 175 StGB Verurteilten

LiSL Deutschland begrüßt die politisch-parlamentarischen Aktivitäten zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 aufgrund § 175 StGB Verurteilten. Um dieser Herausforderung glaubwürdig gerecht zu werden, fordern die Liberalen Schwulen und Lesben den Deutschen Bundestag auf:

1. Bei der individuellen Entschädigung der Verurteilten soll als den Betroffenen als Alternative zur einmaligen Zahlung von geplant 3.000 Euro je Urteil und 1.500 Euro pro angefangenem Haftjahr auch eine Rente nach dem Vorbild der SED-Opfer ermöglicht werden.

2. Für die kollektive Entschädigung ist das Stiftungskapital der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld um die Summe von 50 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt aufzustocken.