Nach der Klage eines in Hamburg lebenden schwulen Paares auf Berücksichtigung der Lebenspartnerschaft in der Rentenberechnung, hat am 10.05.11 der Europäische Gerichtshof ein wichtiges und entscheidendes Grundsatzurteil für die Stärkung der Rechte von Schwule und Lesben gefällt.
Dieses Urteil begrüßen die Liberalen Schwule und Lesben- Berlin außerordentlich.
Dies zeigt, dass Europa sich in der Gleichstellung von Homosexuellen weiterentwickelt und somit moderner und liberaler als Deutschland ist. Besonders ist erfreulich, dass das Europäische Parlament dieses Urteil begrüßt.
Wir als LiSL- Berlin vertreten die Ansicht, dass diejenigen, die den Bund der Lebenspartnerschaft eingehen, nicht nur die damit verbundenen Pflichten zu tragen, sondern auch alle Vorteile der Ehe hinsichtlich des Versorgungs- und Steuerrechts genießen dürfen.
Das Grundsatzurteil des EuGH bestärkt die Arbeit von LiSL- Berlin und die der vielen Schwulen- und Lesben- Verbände. Dabei ist auf ein rasches Einlenken der Regierung, insbesondere des konservativen Koalitionspartners, zu hoffen, denn Deutschland muss eine Vorbildfunktion als ein LGBT*- freundliches Land in Europa tragen.