Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politisches Ziel beschlossen. Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorliegenden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf mangelt es an Sorgfalt. In letzter Minute – nicht etwa wie üblich im Rechtsausschuss, sondern im Plenum – legt Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag vor, mit dem ein gravierender Fehler korrigiert werden soll. Nach dem bisherigen Wortlaut bezog sich die Inkrafttreten-Regelung nicht auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den 1. Januar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfes hätten ab diesem Stichtag keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden dürfen. Seit dem 1. Januar 2012 geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften wären wohl unwirksam gewesen.
Der zentrale Mangel des Gesetzentwurfes besteht darin, dass keine ausreichende verfassungsrechtliche Prüfung vorgenommen wurde, ob eine einzelgesetzliche Regelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre. Wegen dieses Mangels hat auch der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, im Rechtsausschuss nicht für den vorliegenden Gesetzentwurf gestimmt.
Wir respektieren und anerkennen, dass die FDP-Bundestagsfraktion das Ziel der Öffnung der Ehe teilt, jedoch insgesamt wegen des bestehenden Koalitionsvertrages mit CDU und CSU, aber auch wegen der genannten fachlichen Schwäche des Gesetzentwurfes diesem nicht zustimmen kann.